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BGH, 16.11.1951 - V ZR 22/51 |
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- RG, 02.11.1907 - V 6/07
Nachfristsetzung; Rücktrittsverzicht
Auszug aus BGH, 16.11.1951 - V ZR 22/51
Die Rücktrittserklärung war unwiderruflich, das Erlöschen des Vertrages daher endgültig (Palandt BGB § 349; RGZ 66, 430; 107, 349; JW 08 S 479; Planck BGB § 349 A 1).